Königliches Dekret 87/2025 vom 11. Februar, zur Festlegung des interprofessionellen Mindestlohns für 2025

Am 11. Januar 2025 hat die Regierung die Beträge des interprofessionellen Mindestlohns für 2025 genehmigt.


Diese Beträge betreffen jede arbeitende Person, unabhängig von der Art des Vertrags, ob fest, befristet oder saisonal, sowie Hausangestellte.
Die Erhöhung beträgt 4,41 % im Vergleich zum interprofessionellen Mindestlohn von 2024.

Betrag des interprofessionellen Mindestlohns.

Der Mindestlohn für jede Tätigkeit in der Landwirtschaft, in der Industrie und im Dienstleistungssektor, ohne Unterscheidung des Geschlechts oder Alters der Arbeitnehmer, wird auf 39,47 Euro/Tag oder 1184 Euro/Monat festgelegt, je nachdem, ob der Lohn nach Tagen oder Monaten festgelegt ist. Diese Zahlung erfolgt in 14 Monatsraten, die auf 12 umgelegt werden können.


Hausangestellte, die stundenweise arbeiten, müssen mindestens 9,26 Euro pro gearbeitete Stunde erhalten.
Im Falle von Gelegenheitsarbeitern sowie Saisonarbeitern, deren Dienste für ein und dasselbe Unternehmen 120 Tage im Jahr nicht überschreiten, darf der Lohnbetrag in keinem Fall weniger als 56,08 Euro pro Arbeitstag betragen.


Im Mindestlohn wird nur die Geldvergütung berücksichtigt, wobei der Sachbezug (Wohnung, Fahrzeug oder Ähnliches) in keinem Fall zur Minderung des vollen Geldbetrags führen darf.


Dieser Lohn bezieht sich auf die gesetzliche Arbeitszeit in jeder Tätigkeit, ohne dass im Falle des Tageslohns der anteilige Anteil an Sonn- und Feiertagen enthalten ist. Bei kürzerer Arbeitszeit wird anteilig gezahlt.

Inkrafttreten und Geltungsdauer.

Dieses königliche Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im „Amtsblatt des Staates“ (BOE) in Kraft und gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025, wobei die Zahlung des in diesem Dekret festgelegten Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025 erfolgt.


➢ Täglicher Mindestlohn: 39,47 Euro. (x14 Zahlungen)
➢ Monatlicher Mindestlohn: 1.184 Euro (x14 Zahlungen)
➢ Monatlicher Mindestlohn: 1.381,33 Euro (x 12 Zahlungen)
➢ Jährlicher Mindestlohn: 16.576 Euro.
➢ Mindestlohn für Gelegenheits- und Saisonarbeiter, pro gesetzlichen Arbeitstag: 56,08 Euro.
➢ Mindestlohn für Hausangestellte, pro tatsächlich gearbeitete Stunde: 9,26 Euro.

Ergänzende Informationen, statistische Daten

Von 2018 bis 2025, einschließlich der aktuellen Erhöhung, ist der Mindestlohn um 61 % gestiegen, während die Inflation um 23 % gestiegen ist. Der Mindestlohn in unserem Land hat daher 38 % an Kaufkraft gewonnen. Die im vorliegenden Königlichen Dekret genehmigte Erhöhung beträgt:


✓ 50 Euro monatlich und 700 Euro jährlich mehr Gehalt (4,4 %).
✓ Die Maßnahme wird direkt etwa 2,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommen.
✓ 65,8 % derjenigen, die den Mindestlohn erhalten, sind Frauen
✓ 26,8 % der Empfänger sind junge Menschen
✓ Nach Sektoren arbeiten 31 % der Empfänger in der Landwirtschaft
✓ Hausangestellte müssen mindestens 9,26 Euro pro tatsächlich gearbeitete Stunde erhalten. ✓ Mit der neuen Erhöhung ist der Mindestlohn seit 2018 um 61 % gestiegen.

Am 1. Januar 2025 hatten 22 der 27 EU-Länder einen nationalen Mindestlohn. Die EU-Länder ohne nationalen Mindestlohn waren Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden. Die monatlichen Mindestlöhne variieren stark zwischen den EU-Ländern, von 551 Euro in Bulgarien bis zu 2.638 Euro in Luxemburg.

Jährliche Mindestlöhne Eurostat-Netzwerk:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/earn_mw_cur/default/table
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/earn_mw_cur/default/table?lang=de